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Wärmepumpen

Basisförderung im Gebäudebestand

Weitere Informationen finden Sie auf der Website Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Luft/Wasser-Wärmepumpe gasbetrieben: JAZ ≥ 1,3 elektrisch betrieben: JAZ ≥ 3,7

Basisförderung Kombinationsbonus Höchstförderbeträge bei Wohngebäuden nach Anzahl der Wohneinheiten* Höchstförderbeträge bei elektrisch betriebenen Luft/Wasser- Wärmepumpen Höchstförderbetrag bei Nichtwohngebäuden
*Diese Höchstförderbeträge gelten für alle Wärmepumpen mit Ausnahme der elektrisch betriebenen Luft/Wasser-Wärmepumpen.

gasbetrieben:
20 €/m² Wohn- oder Nutzfläche

elektrisch betrieben:
10 €/m² Wohn- oder Nutzfläche

500 €
Zusätzlich zur Basisförderung kann der Kombinationsbonus in Höhe von 500 € gewährt werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige thermische Solarkollektoranlage installiert wurde. Weitere Boni oder eine Innovationsförderung werden nicht gewährt.
1 2.400 € 1.200 € 6000 €
Diese Höchstförderbeträge gelten für alle Wärmepumpen mit Ausnahme der elektrisch betriebenen Luft/Wasser-Wärmepumpen
2 3.600 € 1.800 €
3 4.800 € 2.400 €
4 5.400 € 2.700 € 3000 €
bei elektrisch betriebenen Luft/Wasser-Wärmepumpen
5 6.000 € 3.000 €
für jede weitere Wohneinheit +300 € für jede weitere Wohneinheit +150 €

Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser- Wärmepumpe JAZ ≥ 4,3

Basisförderung Kombinationsbonus Höchstförderbeträge bei Wohngebäuden nach Anzahl der Wohneinheiten Höchstförderbetrag bei Nichtwohngebäuden
20 €/m² Wohn- oder Nutzfläche 500 €
Zusätzlich zur Basisförderung kann der Kombinationsbonus in Höhe von 500 € gewährt werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige thermische Solarkollektoranlage installiert wurde. Weitere Boni oder eine Innovationsförderung werden nicht gewährt.
1 2.400 € 6000 €
2 3.600 €
3 4.800 €
4 5.400 €
5 6.000 €
für jede weitere Wohneinheit +300 €