Regionale Förderungen

 

Der Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien wird aktuell sehr stark gefördert um den CO2 Ausstoss zu verringern und die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Neben den allgemeinen Förderungen, wie das BEG Förderprogramm gibt es auch Förderungen, die nur in bestimmten Regionen oder Bundesländern abgerufen werden können. Wir stellen Ihnen diese regionale Förderungen vor. 

 
 

Das Hamburgisches Gesetz zum Schutz des Klimas (HmbKliSchG) soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht und damit der CO2-Ausstoß sinkt. 

Beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage nach dem 30. Juni 2021 sind die Eigentümer der betroffenen Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, verpflichtet, mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Als erneuerbare Energien anerkannt werden solare Strahlungsenergie, Umweltwärme, Geothermie, feste, flüssige und gasförmige Biomasse, welche ohne vorangegangene Umwandlung in elektrische Energie für Zwecke der Wärmenutzung verwendet werden.

Anerkannte erneuerbare Energien sind:

  • Solarthermischen Anlage zertifiziert mit dem europäischen Prüfzeichen „Solar Keymark“.
  • Elektrisch angetriebenen Wärmepumpen mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,00.
  • Der Einsatz von Biomethan und flüssiger Biomasse (Biogas/-öl mit einem Anteil von mindestens 15%).
  • Biomasse, in einem Biomassekessel oder
  • Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohngebäuden.

Die allgemeine Errichtungs- und Nutzungspficht für Photovoltaik-Anlagen, greift für Neubauten mit Baubeginn nach dem 01. Januar 2023 und für Bestandsgebäude nach dem 01. Januar 2025.

Erfahren Sie hier mehr: Klimaschutzgesetz Hamburg

 

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