Der Bundestag hat am 08. September 2023 nun mehrheitlich für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgestimmt. Das GEG ist Teil des Klimaschutzplans der Bundesregieung mit dem ambitionierten Ziel, den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu reduzieren. Diese Punkte des neuen Gebäudeenergiegesetztes 2024 sind zum jetzigen Zeitpunkt schon klar:
Ab 01. Januar 2024 wird für Heizsysteme die Nutzung von 65% erneuerbaren Energien im Neubau zur Pflicht, im Gebäudebestand gilt die schrittweise Umsetzung.
Neu ist die übergreifende Einbindung der Versorgungsinfrastruktur in Form einer Wärmeplanung von Städten und Gemeinden, die je nach Einwohnerzahl bis spätestens Mitte 2028 vorliegen muss. Die Kommunale Wärmeplanung soll zeigen, ob es vor Ort eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung gibt oder geben wird, an die ein Gebäude angeschlossen werden kann. Dann wäre damit die 65-Prozent-EE-Vorgabe ebenfalls erfüllt.
Das neue GEG greift erst, wenn eine kommunale Wärmeversorgung vorliegt.
Wir erläutern Ihnen nachfolgend was im Einzelnen ab dem 01.01.2024 gilt und zu beachten ist.
Detaillierte Infos gibt es auch auf den Seiten des Bundesministerium für Wohnen, Stadtwentwicklung und Bauwesen.