Fachpartnerportal MEIN ELCO
Allen Eigenheimbesitzern die Ihre alte Heizungsanlage tauschen möchten, stehen unterschiedliche Förderungen zur Auswahl. Ob und zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre alte Heizungsanlage austauchen müssen, lesen Sie gerne auf unseren GEG-Informationsseiten nach. Eine Übersicht veranschaulicht Ihnen schnell, welchen Handlungsbedarf sie haben.
Bestehende Gebäude fallen nach dem überarbeiteten GebäudeEnergieGesetz unter Bestandsschutz und folglich gilt eine stufenweise Umsetzung der Anforderungen.
Für Neubauten gilt die Umsetzung ab 01. Januar 2024 vollumfänglich.
Damit Sie alle Einzelheiten in aller Ruhe nachlesen können, haben wir eine Übersicht zusammengestellt, welche Sie sich gerne abspeichern können.
Haben Sie sich dafür entschieden Ihre Heizanlage mit fossilen Energieträgern auch nach 2024 zu betreiben, schreibt der Gesetzgeber eine Beratung vor. Welche Themen dabei relevant sind und was Sie beachten sollten, wurde in einer Übersicht der Bundesministerien für Wirtschaft und Klima und für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zusammengestellt.
Informationen vor dem Einbau einer neuen Heizung (Stand: 15.12.2023)
An der bisherigen Grundstruktur der Förderrichtlinien wurde im Kern festgehalten. Unverändert bleibt die Unterteilung in Systemische Maßnahmen (BEG WG/NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). Für Neubauten gilt weiterhin die Richtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN).
Gefördert wird der Neubau effizienter Wohngebäude, die das energetische Niveau eines Effizienzhauses 40 erreichen.
Sie haben Fragen oder Wünsche?
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.