GEG - Gebäudeenergiegesetz 2024

 

Alles was man zum GEG 2024 wissen muss.

Der Bundestag hat am 08. September 2023 mehrheitlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen.

Die gesetzliche Neuregelung tritt bei ausgewiesenen Neubaugebieten ab 01. Januar 2024 in Kraft.

Für alle neu errichteten Gebäude außerhalb von Neubaugebieten und bei Bestandsgebäuden, gelten die Regelungen erst ab gültiger Wärmeplanung.

Das Wichtigste für alle die aktuell eine funktionierendes Heizsystem in Betrieb haben vorweg: So lange eine Reparatur möglich ist, müssen keine Maßnahmen ergriffen werden. Wir mit unserem ELCO Service-Team helfen Ihnen dabei gerne, den aktuellen Zustand Ihres Heizsystems so lange wie möglich wirtschaftlich und sinnvoll aufrecht zu erhalten.

Ist Ihr Heizsystem in die Jahre gekommen und sie haben sich für eine Sanierung entschlossen bzw. eine Reparatur kann nicht mehr vermieden werden? Dann gibt Ihnen nachfolgende Grafik einen schnellen Überblick, welche Maßnahmen notwendig werden.

Detaillierte Infos gibt es auch auf den Seiten des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

 

Diese Grafik gibt einen Überblick zu den Meilensteinen des GEG 2024 bis 2045.

 
 

Bestandsgebäude

Solange die Heizanlage läuft bzw. Instand gebracht werden kann, fällt sie unter den sogenannten Bestandsschutz. Das bedeutet, dass sie ohne weiteres auch nach dem 01. Januar 2024 betrieben werden kann. Erst wenn eine Reparatur unwirtschaftlich ist, wird eine gültige Wärmeplanung ausschlaggebend.

Auch für Besitzer einer funktionierenden Öl- bzw. Gasheizung gibt es keine Einschränkungen. Trotzdem sollte die Entwicklung fossiler Energiepreise und der CO2-Besteuerung besonders aufmerksam verfolgt werden! Daraus kann sich mit der Zeit eine Kostenfalle ergeben.

Soll nach dem 01. Januar 2024 die bestehende durch eine neue Öl- oder Gasheizung ersetzt werden, wird der Betrieb wesentlich aufwendiger, da sie je nach Stand der Wärmeplanung mit steigenden Anteilen regenerativer Energien zurechtkommen muss oder den 65%-EE-Anteilen zu erfüllen hat.

Daher ist ab Januar 2024 eine Beratung über die Risiken der ansteigenden CO2-Bepreisung sowie der Energiepreisentwicklung fossiler Energieträger vorgeschrieben.

 
Das ELCO Wärmepumpenprogramm macht es Ihnen nachhaltig leicht!

Das ELCO Wärmepumpenprogramm macht es Ihnen nachhaltig leicht!

Das aktuell effizienteste Heizsystem, welches mit 100% regenerativen Energien betrieben werden kann, ist eine Wärmepumpe. Dabei ist es unerheblich, ob man komplett auf eine Wärmepumpe umstellt, oder ein bestehendes Heizsystem mit einer Wärmepumpe ergänzt. ELCO bietet daher nicht nur reine Wärmepumpen, sondern auch komplett fertige Nachrüstsysteme.

Alle Infos zu unseren Wärmepumpen gibts hier

 

Wärmeplanung

Jede Gemeinde ist verpflichtet einen Plan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen die Wärmeplanung bis Mitte 2026 umsetzen. Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern haben bis Mitte 2028 Zeit.

Das GEG greift erst bei Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung.

Wird ein Austausch bzw. eine Sanierung der Heizanlage notwendig, ist zunächst der Zeitpunkt entscheidend, um über die richtigen Maßnahmen nachzudenken. Ein wichtiger Meilenstein ist dabei eine gültige kommunale Wärmeplanung (mehr zur kommunalen Wärmeplanung s.u.).

 

Liegt keine kommunale Wärmeplanung vor, ist das GEG noch außer Kraft und somit die Nutzung von 65% erneuerbaren Energien nicht vorgeschrieben. Für fossil betriebene Heizanlagen müssen zur Nutzung ansteigende regenerative Anteile (Bio-Gas/Bio-Öl bzw. Wasserstoff) berücksichtigt werden:

  • ab 2029: 15%
  • ab 2035: 30%
  • ab 2040: 60%

 

Liegt eine gültige kommunale Wärmeplanung vor, kann man sich an das geplante Wärmenetz oder Wasserstoffnetz anschließen oder aus einer der folgenden Möglichkeiten wählen. Um die passende Heizungslösung zu finden, wird eine 5-jährige Übergangsfrist eingeräumt (bis dahin ist die 65% EE-Anteilspflicht außer Kraft):

  • Wärmepumpe
  • Wärmepumpen-Hybridanlage
  • Heizungsanlage zur Nutzung von fester oder flüssiger Biomasse bzw. grünem oder blauem Wasserstoff
  • Stromdirektheizung
  • Solarthermie-Hybridanlage
 

Bei gültiger kommunaler Wärmeplanung besteht die Möglichkeit im ersten Schritt einen Gaskessel einzubringen und später (Übergangsfrist 5 Jahre) mit einer ELCO Wärmepumpe zu ergänzen. Unsere intelligenten Wärmepumpen schaffen das herstellerübergreifend.

 

Sonderregelung für Etagenheizungen

Bei Etagenheizungen gilt die Regelungen analog Bestandsgebäuden, jedoch mit dem Ziel auf eine zentrale Heizlösung umzustellen. Wird diese Entscheidung von allen Eigentümern (Spätestens zum Ablauf der 5 Jahresfrist) getroffen, verlängert sich die Übergangsfrist um weitere 8, auf insgesamt 13 Jahre bis zur Umstellung auf eine zentrale Heizlösung. In der Übergangszeit dürfen einzelne Heizanlagen ohne Berücksichtigung des 65% EE-Anteils ausgetauscht werden.

Entscheiden sich Eigentümer gegen eine zentrale Heizlösung, gilt die 65% EE-Anteilspflicht für alle Einzelanlagen.

 

Wir haben alle Infos für Sie zusammengefasst im ELCO GEG24 Wegweiser.

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