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Wärmepumpe Förderung: Voraussetzung, Höhe und wie lange noch in 2025?

Wärmepumpen gelten als Schlüsseltechnologie für zukunftsfähiges Heizen. Sie gewinnen aus dem zugeführten Strom ein Vielfaches an Wärme und sind deutlich effizienter als fossile Heizungsarten. Für den Wechsel auf eine klimafreundliche Wärmepumpe sieht der Staat derzeit attraktive Fördermittel von bis zu 70 Prozent vor. Wie lange das noch so bleibt, welche Voraussetzungen gelten und was es bei der Antragstellung zu beachten gilt.
 
 

Wie lange gelten die aktuellen Zuschüsse noch?

Grundlage für die aktuelle Wärmepumpenförderung bildet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese wurde zusammen mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt auch als Heizungsgesetz, von der Ampel-Koalition verabschiedet. Mit den vorgezogenen Neuwahlen im Februar 2025 wackelt jedoch auch der Fortbestand staatlicher Zuschüsse. So haben Teile der CDU bereits angekündigt, die derzeitigen Förderprogramme abschaffen zu wollen.

Wie genau es mit der Förderung von Wärmepumpen weitergeht, lässt sich momentan also nicht vorhersagen. Bis eine Koalitionsbildung nach den Neuwahlen stattgefunden hat und diese über die Zukunft der Heizungsförderung abstimmt, wird es noch dauern. Die derzeitigen Zuschüsse gelten also solange, bis eine neue Regierung etwas anderes beschließt.

Wer also über den Wechsel auf eine Wärmepumpe nachdenkt und sich die aktuelle Förderung sichern möchte, für den kann es sich eine zeitnahe Entscheidung lohnen. So gilt für den Erhalt der Förderung das Datum der Antragstellung.

 

BEG-Förderung für Wärmepumpen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst den Wechsel von fossilen Brennstoffen wie Öl, Gas, Kohle oder Strom auf eine klimafreundliche Wärmepumpe. Dabei setzt sich die Förderung aus mehreren Bausteinen zusammen. 

Das Fundament bildet eine Grundförderung von 30 Prozent. Diese gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude und kann von Eigentümern, Vermietern, Unternehmen und Organisationen beantragt werden. Diese Grundförderung von 30 Prozent lässt sich durch weitere Boni bis zu einem Fördersatz von maximal 70 Prozent oder 30.000 Euro, aufstocken: 

  • 30 Prozent Grundförderung:  Steht Eigentümern, Vermietern, Unternehmen und Organisationen sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude zur Verfügung. 
  • 30 Prozent Einkommensbonus: Gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer, mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro. 
  • 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus: Wird ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern gewährt, die eine funktionierende, fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen. Der Bonus gilt bei einem Austausch einer funktionstüchtigen Gasetagen-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung sowie bei mehr als 20 Jahre alten Gas- und Biomasseheizungen. Mit dem 01.01.2029 verringert sich dieser Bonus alle 2 Jahre um 3 Prozent. 
  • 5 Prozent Effizienzbonus: Voraussetzung für diesen Bonus ist der Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel wie Propan oder einer Grundwasser- (Wasser-Wasser-Wärmepumpe) oder Erdwärmepumpe (Sole-Wasser-Wärmepumpe)

Die folgende Tabelle fasst die verschiedenen Boni sowie deren Voraussetzungen zusammen:

Zuschuss Voraussetzungen
30% Grundförderung Wechsel von einem fossilen Brennstoff auf eine Wärmepumpe, Hydraulischer Abgleich
30% Einkommensbonus Bei einem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro jährlich, ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer
20% Klimageschwindigkeitsbonus Bei Austausch einer funktionstüchtigen Gasetagen-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder Austausch von Biomasse- und Gasheizungen älter als 20 Jahre, ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer
5% Effizienzbonus Bei Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel mit Propan oder bei Einbau einer Grundwasser- oder Erdwärmepumpe

Der Bundesverband Wärmepumpe e.V. stellt einen kostenlosen Online-Rechner zur Verfügung, mit dem Eigentümer ihren Anspruch auf eine Wärmepumpenförderung prüfen können. Hier gelangen Sie zum Förderrechner.

Besonderheiten für Vermieter

Für Vermieter von Ein- und Mehrfamilienhäusern gelten bei der Förderung von Wärmepumpen andere Voraussetzungen als für selbstnutzende Eigentümer. So richten sich der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus ausschließlich an Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen. 

Vermieter können jedoch die Grundförderung und den Effizienzbonus beantragen. In einem Mehrfamilienhaus sind die staatlichen Zuschüsse für die erste Wohneinheit bei maximal 30.000 Euro gedeckelt. Für die zweite bis sechste Wohneinheit wird eine Förderung von je maximal 15.000 Euro gewährt, ab der siebten lassen sich je 8.000 pro Wohneinheit beantragen.

 

Antragsformular und Auszahlung

Seit 2024 durch die KfW

Zuständig für die Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Heizungsförderung ist seit 2024 die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), zuvor war es das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Um die KfW-Förderung zu erhalten, müssen Eigentümer den Antrag vor Installation der Wärmepumpe einreichen. Eine nachträgliche Bezuschussung ist nicht möglich.
 

Schritt für Schritt zur KfW-Förderung

Das Antragsformular für die Wärmepumpenförderung füllen Antragsteller online aus. Davor gilt es jedoch einige Punkte zu beachten:

  1. Bestätigung zum Antrag (BzA): Zunächst gilt es, eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch den ausführenden Fachbetrieb oder einen Energieeffizienz-Experten erstellen zu lassen. Dieses Antragsformular enthält die technischen Angaben zur geplanten Wärmepumpe, die Höhe der förderfähigen Kosten sowie eine Bestätigung, dass die Heizung die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Anschließend erhalten Eigentümer eine 15-stellige BzA-ID, die sie später für die Antragstellung benötigen.

  2. Lieferungs- und Leistungsvertrag: Um die Förderung beantragen zu können, benötigen Antragsteller einen Leistungsvertrag mit dem ausführenden Fachbetrieb. Dieser muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung enthalten. 

  3. Registrierung auf “Meine KfW”: Anschließend können sich Antragsteller im Kunden­portal „Meine KfW“ registrieren und die Förderung für ihre Wärmepumpe beantragen. An dieser Stelle ist auch die 15-stellige BzA-ID anzugeben. 

  4. Umsetzung der Maßnahmen: Die KfW prüft nun den Antrag. Wird dieser bewilligt, können Eigentümer mit der Umsetzung beginnen. Die bezuschussten Maßnahmen müssen innerhalb von 36 Monaten ab der Bewilligung umgesetzt werden. Anschließend erstellt das ausführende Unternehmen oder der Energieeffizienz-Experte eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). 

Identifizieren und Zuschuss erhalten: Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) sowie einen Identitätsnachweis reichen Eigentümer ebenfalls über das Kundenportal der KfW ein und erhalten ihre Förderung.

 

Überblick zum BEG Förderprogramm

ELCO Wegweiser zum BEG

Was kostet eine Wärmepumpe mit Zuschüssen?

Die Kosten einer Wärmepumpenheizung hängen vor allem von der Art der Wärmepumpe ab. Letztere ist dahingehend zu unterscheiden, welche Energiequelle die Heizung nutzt. Grundsätzlich gibt es hier vier Möglichkeiten:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: Nutzt die Umgebungsluft als Wärmequelle.

  • Luft-Luft-Wärmepumpe: Nutzt ebenfalls die Umgebungsluft als Wärmequelle, die Wärmeverteilung erfolgt jedoch nicht über Heizkörper oder eine Fußbodenheizung, sondern über Ventilatoren und Luftschächte wie bei einer Klimaanlage.

  • Sole-Wasser-Wärmepumpe: Gewinnt Wärmeenergie über Sonden oder Kollektoren aus der Erde (Geothermie).

  • Wasser-Wasser-Wärmepumpe: Gewinnt Wärmeenergie über einen Saugbrunnen aus dem Grundwasser. 

Die Anschaffungs- und Einbaukosten für ein durchschnittliches Einfamilienhaus liegen je nach Wärmepumpentyp zwischen 15.000 und 30.000 Euro. Luftwärmepumpen bewegen sich dabei eher am unteren Ende der Spanne, Erd- und Grundwasserwärmepumpen eher am oberen Ende, da hier Bohrungen und Erdarbeiten erforderlich sind. 

Grundsätzlich sind alle genannten Wärmepumpenarten förderfähig. Keine Förderung hingegen erhalten Brauchwasser-Wärmepumpen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen.

 

Beispielrechnung: Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Förderung

Posten Betrag (€)
Anschaffungskosten (Premium-)Wärmepumpe 22.000 €
Installation & Montage inkl. Sockel und Elektro-Installation 15.000 €
Hydraulischer Abgleich 1.500 €
Demontage & Entsorgung alte Heizung 1.500 €
Sonstige Kosten (Genehmigungen, Planung) 1.500 €
Gesamtkosten 41.500 €

Mögliche Förderung

Förderung Förder-Betrag (€)
Grundförderung (30 %) - 12.450 €
Einkommensbonus (30 %) - 12.450 €
Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) - 8.300 €
Effizienzbonus (5 %) - 2.075 €
Maximale Förderung (70 %) - 29.050 €
Kosten nach max. Förderung 12.450 €

Bei Installationskosten von insgesamt 41.500 Euro lässt sich eine maximale Förderung von 29.050 Euro erzielen. Damit reduzieren sich die Anschaffungskosten auf nur noch 12.450 Euro. Erhält ein Eigentümer lediglich die Grundförderung und den Effizienzbonus, verringern sich die Anschaffungskosten um 14.525 Euro auf 26.675 Euro.

Zuschüsse für Hybrid-Wärmepumpen

Gerade im Altbau kann es Sinn machen, eine Wärmepumpe mit einer weiteren Heizungsart wie einer Öl-, Pellet- oder Gasheizung zu kombinieren. So arbeiten Wärmepumpen in Gebäuden mit geringer Dämmung gerade bei kalten Temperaturen nicht effizient. Zu diesen Spitzenlastzeiten springt dann die Heizungsunterstützung ein. 

Auch als Hybridheizung sind Wärmepumpen förderfähig. Bei bivalenten Heizungsanlagen erhält jedoch ausschließlich der regenerative Teil der hybriden Heizungsanlage die Förderung. Bei einer Gas-Wärmepumpen-Hybridheizung würden somit lediglich die Anschaffungskosten für die Wärmepumpe durch die KfW bezuschusst werden. 

Wärmepumpenförderung im Neubau

Grundvoraussetzung für die Heizungsförderung ist, dass eine fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt wird. Die hier genannten Fördermittel beziehen sich somit ausschließlich auf einen Heizungswechsel in Bestandsgebäuden. 

Doch auch in Neubauten ist es möglich, von staatlichen Zuschüssen zu profitieren. Hier können Eigentümer zwar keine Einmalförderung beantragen, ihnen stehen jedoch zinsgünstige Sanierungskredite der KfW zur Verfügung. Mit dem KfW-Programm Nr. 358, 359 bietet der Staat einen Förderkredit mit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit bereits ab 0,01 % effektivem Jahreszins.

 

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