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Dichtheitsprüfung bei Wärmepumpen: Ablauf, Pflicht und Qualifikation

Dichtheitsprüfung bei Wärmepumpen: Ablauf, Pflicht und Qualifikation

Ziel der Dichtheitskontrolle bei Wärmepumpen ist es, Leckagen im Kältemittelkreislauf rechtzeitig zu erkennen. So lassen sich Effizienzverluste, Umweltschäden und teure Folgeschäden an der Anlage vermeiden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Dichtheitsprüfung laut EU-F-Gas-Verordnung für Anlagenbetreiber sogar verpflichtend. Wann das der Fall ist, welche Qualifikationen der ausführende Fachbetrieb mitbringen muss und was genau geprüft wird, fassen die folgenden Abschnitte zusammen.

Rechtliche Grundlage

Die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase ist europaweit bindend. Auch als EU-F-Gas-Verordnung bezeichnet, beinhaltet sie Vorschriften zu Dichtheitskontrollen, Qualifikation und Dokumentation für Wärmepumpen und Kälteanlagen. 

Die EU-F-Gas-Verordnung ist somit die rechtliche Grundlage für alle Fachbetriebe, die mit F-Gas-Kältemitteln arbeiten. Dabei schreibt sie unter anderem eine Dichtheitsprüfung für Wärmepumpen vor. Diese stellt sicher, dass kein Kältemittel austritt, um so Umweltschutz, Betriebssicherheit und die Effizienz der Anlage zu gewährleisten.

Wann ist eine Dichtheitsprüfung für Wärmepumpen verpflichtend?

Unter bestimmten Umständen ist die Dichtheitskontrolle von Wärmepumpen für Anlagenbetreiber verpflichtend. Das gilt dann, wenn die Anlage fluorierte Treibhausgase in einer Menge von fünf Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr enthält. 

Das CO2-Äquivalent entscheidet auch darüber, in welchen Abständen die Dichtheitsprüfung zu erfolgen hat:

 

CO2-Äquivalent der Wärmepumpe Prüfintervall
≤ 5 t Keine Dichtheitskontrolle erforderlich
≥ 5 t bis < 50 t Alle 12 Monate
≥ 50 t bis < 500 t Alle 6 Monate
≥ 500 t Alle 3 Monate

Wann besteht keine Prüfpflicht?

Nicht jede Wärmepumpe nutzt ein fluoriertes Treibhausgas wie R410A oder R32 als Kältemittel. So setzen viele moderne Anlagen mit R290 (Propan) auf ein natürliches Kältemittel mit einem sehr niedrigen Treibhauspotenzial. Da es sich bei Propan um kein F-Gas handelt, fällt es nicht unter die EU-Verordnung und erfordert keine Dichtheitsprüfung. 

Ebenfalls von der Prüfpflicht ausgenommen sind Anlagen, die zwar ein fluoriertes Treibhausgas nutzen, deren CO2-Äquivalent jedoch unter 5 Tonnen liegt. 

Ein Sonderfall besteht in hermetisch geschlossenen Anlagen, wie es oft bei Monoblock-Wärmepumpen der Fall ist. Hier ist eine Dichtheitskontrolle erst ab einem Grenzwert von 10 Tonnen CO2-Äquivalent und mehr erforderlich. Voraussetzung ist, dass die Anlage als hermetisch geschlossen zertifiziert ist.

Das CO2-Äquivalent ermitteln

Das CO2-Äquivalent ist eine Vergleichsgröße. Sie gibt an, wie klimaschädlich ein Stoff im Vergleich zu CO2 ist. Ein Kilogramm des fluorierten Kältemittels R410A beispielsweise wirkt so klimaschädlich wie 2.088 kg CO2.

Steht das CO2-Äquivalent eindeutig auf dem Typenschild oder in den Unterlagen einer Anlage und es wurden keine Änderungen vorgenommen, können Fachbetriebe mit diesen Angaben arbeiten. Andernfalls lässt es sich mit folgender Formel selbst berechnen:

CO2-Äquivalent (t) = Füllmenge (kg) × GWP / 1.000

Das GWP (Global Warming Potential) eines Kältemittels lässt sich dem Anhang der EU-F-Gas-Verordnung (ab Seite 49) entnehmen. 

Die Füllmenge ist in der Regel auf dem Typenschild oder in den Herstellerunterlagen angegeben, oft als „Charge“, „Füllmenge“, „Refrigerant charge“ in Kilogramm. Gerade bei Split-Anlagen gilt es zu beachten, dass die Füllmenge von der Nachfüllmenge abhängen kann.

 

Was wird geprüft?

Gegenstand der Dichtheitskontrolle ist der gesamte Kältemittelkreislauf, insbesondere jene Bauteile, an denen häufig Undichtigkeiten auftreten. Dazu zählen Löt- und Schweißverbindungen, Schraubverbindungen, Ventile, Übergänge zwischen den Bauteilen sowie der Verdichter und Wärmetauscher.  

Neben der fachgerechten Durchführung ist vor allem die rechtssichere Dokumentation der Dichtheitsprüfung entscheidend. Diese ist nach Artikel 6 der EU-F-Gas-Verordnung vorgeschrieben und über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren aufzubewahren.

Ein bundesweit einheitliches Musterprotokoll für die Dichtheitsprüfung von Wärmepumpen gibt es nicht. Wir von ELCO stellen unseren Fachpartnern ein kostenloses Logbuch zur Verfügung, das eine vollständige und normkonforme Dokumentation der Prüfungen sicherstellt. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und wir senden Ihnen Ihr kostenloses Logbuch zu.

 

Wie wird geprüft?

Gesetzliche Grundlage zum Vorgehen bei der Dichtheitskontrolle bei Wärmepumpen bildet neben der EU-F-Gas-Verordnung, Artikel 4, die DIN-Norm EN 378, Teil 4. Beide nennen keine einzelne Prüfmethode, sondern verschiedene zulässige Verfahren. Dazu zählen:

  • Elektronische Lecksuche
  • Lecksuchspray/Schaumbildner
  • Druckabfallprüfung zum Beispiel mit Stickstoff oder Formiergas
  • Indirekte Methoden wie Füllmengenabgleich und Betriebsparameter

Entscheidend ist, dass die Methode zur Anlage, zum Kältemittel und zur Zugänglichkeit passt und fachlich begründbar ist. Außerdem gilt es zwingend, die Vorgaben des Herstellers einzuhalten. So sind die Herstellerangaben für Fachbetriebe verbindlich, sofern sie den gesetzlichen und normativen Mindestanforderungen entsprechen oder diese übertreffen.

 

Wer darf prüfen?

Die Dichtheitsprüfung darf ausschließlich durch zertifiziertes Personal erfolgen, das über einen Kälteschein verfügt. Wichtig für Betriebe: Beim Kälteschein handelt es sich um ein Personenzertifikat, kein Betriebszertifikat. Das bedeutet, dass jeder prüfende Mitarbeiter selbst zertifiziert sein muss. 

Innerhalb unseres Schulungsprogramms „ELCO EXPERIENCE“ bieten wir Fachbetrieben die Möglichkeit, den Großen und Kleinen Kälteschein in unserer Hechinger Wärmepumpen Akademie zu erwerben. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erhalten Sie eine Übersicht aktueller Schulungstermine und Kosten.

 

 

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