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Hierzulande bildet die Gasheizung nach wie vor die meistgenutzte Heizungsart. Entsprechende Geräte haben sich über Jahrzehnte bewährt und stoßen auf ein breit ausgebautes Servicenetzwerk. In den letzten Jahren jedoch hat das wachsende Bewusstsein für klimaneutrale Energielösungen dazu geführt, dass der fossile Brennstoff Gas zunehmend in den Hintergrund geraten ist. Zu Unrecht, denn moderne H2-Ready-Gasheizungen zeigen, dass sich altbewährte Technologie und nachhaltiges Heizen durchaus kombinieren lassen. Der folgende Ratgeber klärt darüber auf, wie eine Wasserstoff-Gasheizung funktioniert, für wen sie sich lohnt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Steigende Gaspreise, geopolitische Unsicherheiten und die CO2-Steuer stellen viele Eigentümer vor die Frage: Lohnt sich das Heizen mit Gas überhaupt noch? Tatsächlich ist die Gasbrennwertheizung auch heute noch eine sinnvolle Option, wenn sie wasserstofffähig ist. H2-Ready-Gasheizungen lassen sich nicht nur mit herkömmlichem Erdgas betreiben, sondern auch vollständig oder anteilig mit Wasserstoff. Letzterer ist deutlich umweltfreundlicher, da ihn die Gasheizung anders als Erdgas nicht zu CO2, sondern zu Wasserdampf verbrennt. Dabei ist grüner Wasserstoff, der durch Elektrolyse von Wasser mit erneuerbarem Strom aus dem Wind, der Sonne oder Wasserkraft entsteht, nahezu klimaneutral.
Das macht die Wasserstoff-Gasheizung zu einer zukunftssicheren Heizungsart. Sie lässt sich beispielsweise dort sinnvoll einsetzen, wo eine Wärmepumpe technisch nicht möglich ist - sei es aus Platzgründen oder weil das Gebäude nicht ausreichend wärmegedämmt ist.
Aktuell gibt es in Deutschland noch kein flächendeckendes Wasserstoffnetz. Die meisten H2-Ready-Heizungen laufen daher vorerst mit normalem Erdgas. Viele Modelle sind zunächst für einen Erdgasbetrieb mit bis zu 20 Prozent Wasserstoffanteil ausgelegt und können später technisch so umgerüstet werden, dass sie zu 100 Prozent Wasserstoff verbrennen. Die Umrüstung erfolgt durch den Austausch bestimmter Brennerkomponenten sowie der Anpassung der Software der Gasheizung und dauert nur wenige Stunden.
Damit sind Eigentümer auch für zukünftige klimapolitische Vorgaben gewappnet. So sieht das Gebäudeenergiegesetzt (GEG), landläufig auch als Heizungsgesetz bezeichnet, eine klimaneutrale Energieversorgung in Gebäuden bis 2045 vor. Da grüner Wasserstoff grundsätzlich klimaneutral ist, sind auch Wasserstoff-Gasheizungen laut Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig. Damit das der Fall ist, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Für reine Gasbrennwertheizungen erhalten Eigentümer keine Förderung. H2-Ready-Gasheizungen hingegen sind förderfähig, wenn eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung sind die Anpassung der Heizkurve an das Gebäude sowie die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs. Außerdem sehen die Förderrichtlinien vor, dass der neue Brennwertkessel mindestens 92 Prozent Jahreswirkungsgrad erreicht. Bei einer Leistung über 70 kW gelten höhere Anforderungen.
Die Mehrkosten für die Wasserstofffähigkeit der Heizung bezuschusst der Staat mit einer Grundförderung von 30 Prozent. Durch weitere Boni wie dem Klimageschwindigkeits-Bonus und dem Einkommens-Bonus lässt sich diese Förderung auf bis zu 70 Prozent aufstocken. Wichtig: Gefördert werden lediglich die Mehrkosten für die Wasserstofffähigkeit der Gasheizung, nicht die gesamten Investitionskosten. Den Nachweis über die Mehrausgaben reichen Eigentümer mit dem Förderantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein.
Hier finden Sie eine vollständige Übersicht der BEG-Förderung.
Die Anschaffungskosten für eine wasserstofffähige Gastherme liegen bei 9.000 bis 11.000 Euro. Hinzu kommen Kosten für die Montage und für die spätere Nachrüstung auf einen vollständigen Betrieb mit Wasserstoff.
Grundvoraussetzung dafür, dass sich eine H2-Ready-Heizung lohnt, ist der Anschluss des Haushalts an das Wasserstoffnetz. Um herauszufinden, ob ein solcher in Zukunft vorgesehen ist, gilt es die kommunale Wärmeplanung abzuwarten.
Ist ein Anschluss ans Wasserstoffnetz vorgesehen, bietet eine H2-Ready-Gasheizung eine zukunftsfähige Heizmöglichkeit. Das gilt gerade in Altbauten, in denen Wärmepumpen vor technischen Herausforderungen stehen. Hier führen ein geringer Dämmstandard und kleine Heizkörper oft dazu, dass der Wirkungsgrad von Wärmepumpen abnimmt. Gasbrenntwertheizungen hingegen sind weniger anfällig für hohe Vorlauftemperaturen und bieten gerade in unsanierten Altbauten eine sinnvolle Alternative. Das gilt auch als Übergangslösung vor der geplanten Sanierung eines Gebäudes. Eigentümer können mit einer H2-Ready-Gasheizung ohne größeren Aufwand weiterhin die bestehende Infrastruktur für eine Gasheizung nutzen, solange bis alle Sanierungsmaßnahmen umgesetzt sind und dann auf eine Wärmepumpe wechseln.
Auch als Hybridheizung, beispielsweise in Kombination mit einer Solarthermie oder einer Wärmepumpe, kann eine Wasserstoff-Gasheizung Sinn machen. Dabei fungiert sie als Zusatzheizung, die immer dann einspringt, wenn die Hauptheizung weniger effizient arbeitet, zum Beispiel weil die Sonne nicht scheint oder die Vorlauftemperatur aufgrund niedriger Außentemperaturen steigt.
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Rein chemisch sind beide Arten von Wasserstoff identisch. Bei der Unterscheidung zwischen Grün und Blau geht es ausschließlich um die Herstellung und die damit verbundene Klimabilanz. So stammt grüner Wasserstoff zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien wie Wind, Solar und Wasserkraft. Blauer Wasserstoff hingegen stammt aus Erdgas und basiert somit auf einer fossilen Energiequelle.
Nicht jede bestehende Gasheizung lässt sich nachträglich auf Wasserstoff umrüsten. Da Wasserstoff viel heißer als Flüssig- oder Erdgas verbrennt, ist die Technik klassischer Gasheizungen dafür nicht ausgelegt. Eine Nachrüstung ist demnach nur möglich, wenn es sich um H2-Ready-Gasheizungen handelt, die speziell für das Heizen mit Wasserstoff konzipiert sind.
Nicht in allen Regionen ist der Anschluss an ein Wasserstoffnetz möglich. Laut Wärmeplanungsgesetz (WEG) sind Kommunen bis 2028 dazu verpflichtet, eine Wärmeplanung vorzulegen. Letztere kann auch den Ausbau und Anschluss an ein Wasserstoffnetz umfassen. Ob das in Ihrer Region der Fall ist, lässt sich am besten bei der zuständigen Behörde, dem Netzbetreiber oder den Stadtwerken erfragen.
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