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Biomethan: Definition, Heizungsgesetz und Preisentwicklung

Biomethan: Definition, Heizungsgesetz und Preisentwicklung

Anders als klassisches Erdgas wird Biomethan nicht aus der Erde gefördert, sondern aus nachwachsender Biomasse gewonnen. Auch als Grüngas bezeichnet, bietet es damit eine echte Alternative zu klassischem Erdgas. Das spiegelt sich auch in der geplanten Reform des Heizungsgesetzes wider. Welche Rolle Biomethan dabei spielt, Preisentwicklung und was Eigentümer sonst noch wissen müssen, fasst der folgende Ratgeber zusammen.

 

Definition: Was ist Biomethan?

Biomethan entsteht in Biogasanlagen. Hier vergären organische Stoffe wie Gülle, Mist, Bioabfälle oder landwirtschaftliche Reststoffe unter Ausschluss von Sauerstoff. Bei dieser Vergärung bildet sich zunächst Rohbiogas. Letzteres besteht lediglich rund zur Hälfte aus Methan. Der Rest ist überwiegend CO2. 

In einer Aufbereitungsanlage wird das Gas gereinigt und auf Erdgasqualität gebracht. Nun kommt es auf einen Methangehalt von rund 98 Prozent. Damit ist es chemisch nahezu identisch mit fossilem Erdgas. So lässt sich Biomethan ohne Probleme ins bestehende Erdgasnetz einspeisen und in jeder bestehenden Gasheizung verbrennen. Ein Umbau ist dabei nicht erforderlich. 

Im Zuge der Wärmewende bieten Gasheizungen mit Biomethan dabei eine nachhaltige Alternative. So wird bei der Verbrennung nur so viel CO2 freigesetzt, wie die zur Herstellung genutzten Pflanzen zuvor gebunden haben. Anders als bei fossilem Erdgas handelt es sich zudem um nachwachsende Rohstoffe.

 

Unterschied: Biogas vs. Biomethan

Häufig werden die Begriffe synonym verwendet. Zwar entstehen Biogas und Biomethan während desselben Prozesses, sie sind jedoch nicht das Gleiche. 

Biogas ist das Rohprodukt direkt aus der Biogasanlage. Es entsteht, wenn Mikroorganismen organische Stoffe unter Luftabschluss vergären. Es handelt sich um ein Gemisch, bei dem etwa die Hälfte aus Methan besteht. Die andere Hälfte besteht überwiegend aus CO2 und einem Rest Wasserdampf. 

Biomethan entsteht einen Schritt später. Es wird in der Aufbereitungsanlage gewonnen, indem CO2 und andere Begleitstoffe entfernt werden.

Heizungsgesetz (GModG) und Biotreppe

Nachdem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 in Kraft getreten ist, plant die Bundesregierung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eine erneute Reform des Heizungsgesetzes. Es befindet sich derzeit noch in der Abstimmung und soll voraussichtlich Ende 2026 verabschiedet werden*. Hier informieren wir regelmäßig zum aktuellen Stand des GModG

Für Gaskunden sieht der Gesetzesentwurf dabei eine entscheidende Änderung vor: Die bisherige Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen. Stattdessen kehrt der Gesetzgeber zur Technologieoffenheit zurück. Neue Gas- und Ölheizungen dürfen damit grundsätzlich wieder eingebaut werden, wobei bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gelten. Hier kommt die Biotreppe ins Spiel.

Biotreppe

Gemäß dem aktuellen Entwurf müssen Eigentümer nach Inkrafttreten des GModG ihre neue Gas- oder Ölheizung mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betreiben. Weil dieser Anteil stufenweise ansteigt, spricht man von der Biotreppe. Folgende Anteile sind dabei vorgesehen*:

  • Ab 2029: Mindestens 10 Prozent
  • Ab 2030: Mindestens 15 Prozent
  • Ab 2035: Mindestens 30 Prozent
  • Ab 2040: Mindestens 60 Prozent

Erfüllen lassen sich diese Quoten unter anderem mit Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder grünem und blauem Wasserstoff. Für eine Gasheizung ist Biomethan dabei die naheliegendste Option. Dabei wird der Bioanteil einfach über einen entsprechenden Gastarif des Versorgers abgedeckt, der dem Gas den vorgeschriebenen Anteil beimischt. Ein Umrüsten der Gasheizung ist nicht erforderlich. 

Wichtig: Die Biotreppe gilt ausschließlich für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen. Für alle anderen Heizungen gilt der Bestandsschutz. 

 

Preise und Preisentwicklung

Derzeit ist Biomethan teurer als fossiles Erdgas. Wie groß der Aufschlag ausfällt, hängt stark vom Bioanteil des Tarifs ab. 

Der durchschnittliche Erdgaspreis für Haushalte lag Anfang 2026 bei etwa 11 Cent pro Kilowattstunde. Tarife mit einem Biogasanteil von etwa 10 Prozent kosten aktuell rund 1,5 bis 2 Cent pro Kilowattstunde mehr. Das entspricht einem Aufschlag von rund 20 bis 25 Prozent. Mit steigendem Bioanteil wächst der Aufpreis entsprechend weiter.

Der CO2-Preis relativiert jedoch die Mehrkosten von Biomethan gegenüber klassischem Erdgas. So fällt für den Erdgasanteil eine zusätzliche CO2-Steuer an. Biomethan als nachhaltiger Brennstoff ist davon befreit. Dabei handelt es sich um einen Effekt, der mit steigenden CO2-Kosten immer stärker ins Gewicht fällt.

Für die künftige Preisentwicklung gilt es, einen weiteren Effekt zu berücksichtigen. Demnach sind die verfügbaren Mengen an Biomethan begrenzt und Gaskunden stehen zunehmend in Konkurrenz zu Industrie und Verkehr. Wenn das GModG in Kraft tritt, kann die Biotreppe dazu führen, dass die Nachfrage wächst und damit auch die Preise ansteigen.

 

* Hinweis: Beim Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) handelt es sich derzeit um einen Gesetzentwurf. Inhalte, Fristen und Quoten können sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ändern. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem Stand der Veröffentlichung. Hier informieren wir Sie laufend zum aktuellen Stand des GModG

 

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