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GModG 2026 - Das ändert sich zum GEG

GModG 2026 - Das ändert sich zum GEG

Die Bundesregierung hat am 24.02.2026 erste Eckpunkte zur Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgelegt. Hier finden Heizungsbauer und Endkunden einen kompakten Überblick zu den Eckpunkten des geplanten GModG 2026. Wir erklären, was sich bei Modernisierung, Heizungstausch und zukünftigen Technologien ändern soll – verständlich und praxisnah. Die Informationen auf dieser Seite werden ständig aktualisiert.

 

Aus GEG wird GModG: Was Sie jetzt wissen müssen:

+++ Update Juli 2026 +++

Die Bundesregierung löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ab. Während im Februar 2026 nur erste Eckpunkte vorlagen, befindet sich das Verfahren jetzt in der entscheidenden Phase: Die finale Entscheidung über die genaue Ausgestaltung und den Fahrplan wird in diesen Tagen entschieden.

Das sieht der aktuelle Gesetzesstand vor (geplant zum November 2026):

  • BEG-Förderung reformiert: Die staatliche Förderung ist bis mindestens 2029 gesichert, wurde jedoch extrem kurzfristig mit Wirkung zum 21. Juli 2026 reformiert (u.a. Absenkung der förderfähigen Kosten auf 28.000 € und Entfall von Boni)

  • Wegfall 65‑%‑EE‑Vorgabe: Die Pflicht beim Heizungstausch 65% erneuerbare Energien zu nutzen soll entfallen; das Klimaziel 2045 (CO2‑neutral) bleibt aber bestehen.

  • Kein Betriebsverbot nach 2045: Das Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen soll gestrichen werden; bestehende Anlagen dürfen weitergenutzt werden.

  • Weniger Bürokratie: Die verpflichtende Beratung beim Einbau fossiler Heizungen sowie die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung sollen wegfallen.

  • Neue „Biotreppe“ ab 2029: Wer weiterhin auf Gas oder Öl setzt, muss ab 2029 stufenweise steigende Anteile an Bio-Brennstoffen (z.B: Bio-Heizöl oder Biomethan) nutzen (startend mit 10 %). Diese neuen Quoten sollen auch für Anlagen gelten, die bereits unter dem jetzigen GEG eingebaut werden.

  • Übergangsfrist verlängert: Die 65-%-EE-Anforderung im Bestand verschiebt sich vom 1. Juli 2026 auf den 1. November 2026.

Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes – geplant für November 2026 – gelten weiterhin das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG).

 

*Stand Juli 2026. Bitte beachten Sie, dass es sich um laufende Gesetzgebungsverfahren handelt und Änderungen möglich sind.

 

 

Wichtiger Hinweis zur Heizungsförderung

Die staatliche Heizungsförderung wird gerade überarbeitet und ist vorübergehend pausiert. Dazu wurde von der Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Ab dem 21. Juli 2026 sollen die neuen Förderbedingungen gelten.

 

Bis dahin gilt: Bestehende Förderzusagen bleiben weiterhin gültig. Einen neuen Antrag zu den bisherigen Konditionen können aktuell nur diejenigen stellen, die bereits eine sogenannte Bestätigung zum Antrag, kurz (g)BzA, von ihrem Fachbetrieb oder Energieberater erhalten haben. Frist dafür ist der 20. Juli, 20 Uhr. Bereits eingereichte Förderanträge prüft die KfW weiter entsprechend den bisherigen Regeln. Alle, denen noch keine Bestätigung zum Antrag vorliegt, können einen neuen Antrag erst wieder ab dem 21. Juli 2026 stellen. Dabei gelten dann die neuen Konditionen. Gleiches gilt, wenn eine bereits vorliegende (g)BzA bis zum 20 Juli nicht zur Antragstellung genutzt wird. Wir aktualisieren diese Seite in Kürze. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand vor einer Antragstellung direkt bei der KfW.
 

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