AEROTOP® SPK
Luft-Wasser Wärmepumpe mit Kältemittel R290 (Propan)
Leistung 2,3 kW bis 20 kW
Die Bundesregierung hat am 24.02.2026 erste Eckpunkte zur Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgelegt. Hier finden Heizungsbauer und Endkunden einen kompakten Überblick zu den Eckpunkten des geplanten GMG 2026. Wir erklären, was sich bei Modernisierung, Heizungstausch und zukünftigen Technologien ändern soll – verständlich und praxisnah. Die Informationen auf dieser Seite werden ständig aktualisiert.
Die Bundesregierung plant die Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Aktuell liegt ein Eckpunkte-Papier vor, ein konkreter Gesetzesentwurf befindet sich in der Ausarbeitung. Der Gesetzesentwurf kann sich von dem Eckpunktepapier unterscheiden.
Das soll sich ändern (voraussichtlich ab Mitte 2026)*:
Förderung bleibt gesichert: Förderungen sollen bis mindestens 2029 in ausreichender Höhe bestehen bleiben. Details zur Höhe und Ausgestaltung sind noch offen.
Wegfall 65‑%‑EE‑Vorgabe: Die Pflicht beim Heizungstausch 65% erneuerbare Energien zu nutzen soll entfallen; das Klimaziel 2045 (CO2‑neutral) bleibt aber bestehen.
Kein Betriebsverbot nach 2045: Das Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen soll gestrichen werden; bestehende Anlagen dürfen weitergenutzt werden.
Weniger Bürokratie: Die verpflichtende Beratung beim Einbau fossiler Heizungen sowie die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung sollen wegfallen.
Neue „Biotreppe“ ab 2029: Wer weiterhin auf Gas oder Öl setzt, muss ab 2029 stufenweise steigende Anteile an Bio-Brennstoffen nutzen (startend mit 10 %). Diese neuen Quoten sollen auch für Anlagen gelten, die bereits unter dem jetzigen GEG eingebaut werden.
Bis zur endgültigen Beschlussfassung – geplant für Sommer 2026 – gelten weiterhin das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Wärmeplanungsgesetz (WPG), und die BEG‑Förderung.
*Stand Februar 2026. Bitte beachten Sie, dass es sich um laufende Gesetzgebungsverfahren handelt und Änderungen möglich sind.
Ideal für Neubau, Sanierung und Kunden mit klarer EE‑Orientierung. Mit Wärmepumpen von ELCO sind Sie langfristig unabhängig und abgesichert vor steigenden Gas- und Ölpreisen.
Die ELCO Gasbrennwertgeräte erfüllen schon heute alle zukünftigen Anforderungen der Bio-Treppe.
R32 Verbot ab 2027: Das gilt laut EU-F-Gase-Verordnung
Lange Zeit galt R32 als beliebtes Kältemittel für Wärmepumpen. Das ändert sich mit der neuen EU-F-Gase-Verordnung 2024/573. Demnach soll der Einsatz fluorierter Treibhausgase wie R32 schrittweise eingegrenzt und schließlich ganz verboten werden. Welche Fristen dabei gelten, inwieweit bestehende Anlagen betroffen sind und welche Alternativen es gibt, haben wir im Folgenden zusammengefasst.
Wärmepumpe Förderung: Voraussetzung, Höhe und wie lange noch in 2026?
Wärmepumpen gelten als Schlüsseltechnologie für zukunftsfähiges Heizen. Sie gewinnen aus dem zugeführten Strom ein Vielfaches an Wärme und sind deutlich effizienter als fossile Heizungsarten. Für den Wechsel auf eine klimafreundliche Wärmepumpe sieht der Staat derzeit attraktive Fördermittel von bis zu 70 Prozent vor. Wie lange das noch so bleibt, welche Voraussetzungen gelten und was es bei der Antragstellung zu beachten gilt.
Die neue EU-F-Gase-Verordnung: Das Wichtigste auf einen Blick
Indem sie Wärme transportieren und abgeben, erfüllen fluorierte Treibhausgase, sogenannte F-Gase, eine wichtige Funktion in Wärmepumpen und Klimaanlagen. Ein wesentlicher Nachteil von F-Gasen wie R32 und R410A besteht jedoch darin, dass sie ein hohes Treibhauspotenzial aufweisen. Ziel der EU-F-Gase-Verordnung ist es deshalb, den Einsatz klimaschädlicher Gase als Kältemittel schrittweise zu reduzieren. Dabei stellt die neueste Version 2024/573 der EU-F-Gase-Verordnung Verbraucher und Heizungsbetriebe gleichermaßen vor Fragezeichen: Gibt es ein R32 Verbot? Was sind die Fristen? Was gilt für Anlagen im Bestand? Wir liefern die Antworten.
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