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GMG 2026 - Das ändert sich zum GEG

GMG 2026 - Das ändert sich zum GEG

Die Bundesregierung hat am 24.02.2026 erste Eckpunkte zur Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vorgelegt. Hier finden Heizungsbauer und Endkunden einen kompakten Überblick zu den Eckpunkten des geplanten GMG 2026. Wir erklären, was sich bei Modernisierung, Heizungstausch und zukünftigen Technologien ändern soll – verständlich und praxisnah. Die Informationen auf dieser Seite werden ständig aktualisiert.

 

Aus GEG wird GMG: Was Sie jetzt wissen müssen:

Die Bundesregierung plant die Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Aktuell liegt ein Eckpunkte-Papier vor, ein konkreter Gesetzesentwurf befindet sich in der Ausarbeitung. Der Gesetzesentwurf kann sich von dem Eckpunktepapier unterscheiden.

 

Das soll sich ändern (voraussichtlich ab Mitte 2026)*:

  • Förderung bleibt gesichert: Förderungen sollen bis mindestens 2029 in ausreichender Höhe bestehen bleiben. Details zur Höhe und Ausgestaltung sind noch offen.

  • Wegfall 65‑%‑EE‑Vorgabe: Die Pflicht beim Heizungstausch 65% erneuerbare Energien zu nutzen soll entfallen; das Klimaziel 2045 (CO2‑neutral) bleibt aber bestehen.

  • Kein Betriebsverbot nach 2045: Das Betriebsverbot für Öl- und Gasheizungen soll gestrichen werden; bestehende Anlagen dürfen weitergenutzt werden.

  • Weniger Bürokratie: Die verpflichtende Beratung beim Einbau fossiler Heizungen sowie die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung sollen wegfallen.

  • Neue „Biotreppe“ ab 2029: Wer weiterhin auf Gas oder Öl setzt, muss ab 2029 stufenweise steigende Anteile an Bio-Brennstoffen nutzen (startend mit 10 %). Diese neuen Quoten sollen auch für Anlagen gelten, die bereits unter dem jetzigen GEG eingebaut werden.

 

Bis zur endgültigen Beschlussfassung – geplant für Sommer 2026 – gelten weiterhin das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Wärmeplanungsgesetz (WPG), und die BEG‑Förderung.

 

*Stand Februar 2026. Bitte beachten Sie, dass es sich um laufende Gesetzgebungsverfahren handelt und Änderungen möglich sind.

 

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