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R32 Verbot ab 2027: Das gilt laut EU-F-Gase-Verordnung

R32 Verbot ab 2027: Das gilt laut EU-F-Gase-Verordnung

Lange Zeit galt R32 als beliebtes Kältemittel für Wärmepumpen. Das ändert sich mit der neuen EU-F-Gase-Verordnung 2024/573. Demnach soll der Einsatz fluorierter Treibhausgase wie R32 schrittweise eingegrenzt und schließlich ganz verboten werden. Welche Fristen dabei gelten, inwieweit bestehende Anlagen betroffen sind und welche Alternativen es gibt, haben wir im Folgenden zusammengefasst.

 

Das sagt die EU-F-Gase-Verordnung

Die F-Gase-Verordnung ist eine europaweite Richtlinie, die den Einsatz fluorierter Treibhausgase reguliert. Diese werden auch als F-Gase bezeichnet und kommen in Wärmepumpen und Klimaanlagen zum Einsatz. Dort erfüllen sie eine wichtige Funktion, indem sie Wärme aufnehmen und transportieren. 

Aufgrund des hohen Treibhauspotenzials von F-Gasen sieht die aktuelle Version der EU-F-Gase-Verordnung eine schrittweise Einschränkung der Verwendung bis hin zum vollständigen Verbot vor. Statt synthetischer F-Gase wie R32 sollen künftig natürliche Kältemittel wie R290 verwendet werden.

Entscheidende Kennzahl: Das Global Warming Potential

Grundlage für das Gesetz bildet das Global Warming Potential. Auch als GWP abgekürzt, gibt die Kennzahl Aufschluss darüber, wie klimaschädlich ein Kältemittel ist. Sie drückt aus, wie viel Wärme ein Gas in der Atmosphäre im Vergleich zu CO2 über einen Zeitraum von 100 Jahren speichert. CO2 bildet dabei den Referenzwert mit einem GWP von 1. R32 kommt auf einen GWP-Wert von 675 und ist damit deutlich klimaschädlicher. 

Verbot von R32

Mit Inkrafttreten der neuen EU-F-Gase-Verordnung gilt: Ab einem gewissen Datum dürfen Kältemittel, die einen bestimmten GWP-Wert überschreiten, nicht länger in den Verkehr gebracht werden. Je nach Art der Wärmepumpe und Leistungsgröße gelten dabei verschiedene Fristen. Davon sind auch Wärmepumpen, die das Kältemittel R32 nutzen, betroffen. 

Stand heute gilt:

Derzeit ist sowohl der Betrieb bestehender Wärmepumpen als auch die Installation neuer Anlagen mit R32 erlaubt.

Ab 2027 gelten jedoch die ersten Einschränkungen.

Bestandsschutz

Wichtig vorab: Alle im Folgenden genannten Fristen beziehen sich ausschließlich auf die Neuinstallation von Wärmepumpen. Bestehende Anlagen und Wärmepumpen, die R32 nutzen, dürfen weiterhin uneingeschränkt betrieben, repariert und gewartet werden. 

Fristen für Verbote

Die F-Gase-Verordnung sieht einen GWP-Grenzwert für Kältemittel von 150 vor. Mit einem GWP von 675 liegt R32 deutlich über diesem Grenzwert, was einem Verbot gleichkommt. 

Ab wann neu installierte Wärmepumpen den vorgeschriebenen Grenzwert einhalten müssen, ist abhängig von deren Leistungsgröße und davon, ob es sich um ein Monoblock- oder Split-Gerät handelt. Die folgende Tabelle zeigt die Fristen je nach Leistung und Wärmepumpentyp:

Wärmepumpentyp R32 Verbot gilt ab
Monoblock bis 50 kW 01.01.2027
Monoblock über 50 kW 01.01.2030
Split-Wärmepumpe bis 12 kW 01.01.2027
Split-Wärmepumpen über 12 kW 01.01.2033

Für Split-Geräte mit einer Leistung bis 12 kW ist der Einsatz von R32 also ab 2027 verboten. Gleiches gilt für Monoblock-Wärmepumpen bis 50 kW. Größere Anlagen, die R32 als Kältemittel nutzen, dürfen noch ein paar Jahre länger in den Verkehr gebracht werden. 

R290 als Alternative

Ein Kältemittel, das die Anforderungen der EU-F-Gase-Verordnung erfüllt, ist das natürliche Kältemittel R290. Besser bekannt als Propan, weist es einen GWP-Wert von 3 auf und liegt damit deutlich unterhalb des vorgeschriebenen Grenzwerts von 150. Ein Grund, warum bereits heute viele Wärmepumpenhersteller auf R290 setzen. 

 

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