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Grüngasquote: Wie Öl und Gas schrittweise grüner werden sollen

Grüngasquote: Wie Öl und Gas schrittweise grüner werden sollen

Die Grüngasquote verpflichtet Lieferanten von fossiler Energie, ihrem Angebot künftig einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe beizumischen. Sie richtet sich somit an Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl, weshalb sie auch als Grünheizölquote bezeichnet wird. Ab wann sie gilt und was sie für Verbraucher bedeutet, klären wir in den folgenden Abschnitten.

 

Was ist die Grüngasquote?

Die Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote ist Bestandteil der Reform des Heizungsgesetzes. So hat die Bundesregierung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gerade einen Entwurf* für den Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf den Weg gebracht. Alles zum aktuellen Stand gibt es in unserem Beitrag zum GModG

Der Gesetzesentwurf sieht vor: Wer fossiles Gas oder Heizöl verkauft, muss diesen einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe beimischen. Die Grüngasquote richtet sich somit an Unternehmen, die fossile Brennstoffe auf den Markt bringen. Dazu zählen Importeure, Heizöllieferanten und Energieversorger. 

Damit setzt die Quote nicht beim einzelnen Hausbesitzer an, sondern weiter oben in der Lieferkette. Das Ziel ist, den Markthochlauf grüner Brennstoffe wie Biomethan anzuschieben und so die Wärmeversorgung im Bestand schrittweise klimafreundlicher zu machen.

Wie funktioniert die Quote?

Das Prinzip ähnelt anderen Beimischungsquoten, die es im Verkehrssektor beispielsweise bei Benzin mit E5 und E10 längst gibt. Anbieter müssen nachweisen, dass ein bestimmter Prozentsatz des verkauften Gases bzw. Heizöls aus klimafreundlichen Quellen stammt.

Wichtig dabei: Das geschieht in der Regel bilanziell. Biomethan ist chemisch mit Erdgas identisch und wird ins gemeinsame Netz eingespeist. Es kommt also nicht physisch getrennt bei einem einzelnen Haushalt an. Der grüne Anteil wird stattdessen über Herkunftsnachweise dokumentiert. Für Verbraucher heißt das: Das Gas im Netz wird insgesamt ein Stück grüner, ganz ohne dass an der eigenen Heizung etwas umgebaut werden müsste.

Start und geplante Stufen

Für die Ausgestaltung der Grüngasquote ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zuständig. Nach den bisherigen Plänen soll die Quote 2028 mit bis zu einem Prozent starten. Ab dann soll sie schrittweise angehoben werden. Einen verbindlichen Stufenplan für die Jahre danach gibt es bislang aber nicht. In Fachkreisen wird über einen Anstieg um etwa zwei Prozentpunkte pro Jahr spekuliert. 

 

Wird die Grüngasquote auf die Biotreppe angerechnet?

Mit der Biotreppe sieht das neue Heizungsgesetz ein weiteres Instrument vor, das den schrittweisen Ausbau von klimafreundlichen Brennstoffen vorantreiben soll. 

Anders als die Grüngasquote nimmt die Biotreppe jedoch nicht die Energielieferanten in die Pflicht, sondern den Eigentümer. Demnach müssen Eigentümer von neu eingebauten Öl- und Gasheizungen künftig selbst für einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe sorgen. Das geschieht beispielsweise dadurch, dass sie einen entsprechenden Gasvertrag abschließen, wobei dem Erdgas der vorgeschriebene Anteil an Biomethan beigemischt wird. 

Sowohl Grüngasquote als auch Biotreppe verlangen einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe, einmal vom Energielieferanten und einmal vom Eigentümer. Dabei wird die Grüngasquote auf den Pflichtanteil der Biotreppe angerechnet. 

Beispiel: Laut aktuellem Gesetzesentwurf* verlangt die Biotreppe 2029 für eine neu eingebaute Gasheizung einen Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen von 10 Prozent. Liegt die Grüngasquote zu diesem Zeitpunkt bei 1 Prozent, ist dieser eine Prozentpunkt bereits abgedeckt. Der Eigentümer muss somit einen Gastarif mit einer Beimischung von nur noch 9 Prozent abschließen, um seine Pflicht zu erfüllen.

 

* Hinweis: Beim Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) handelt es sich derzeit um einen Gesetzentwurf. Inhalte, Fristen und Quoten können sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ändern. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem Stand der Veröffentlichung. Hier informieren wir Sie laufend zum aktuellen Stand des GModG

 

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