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Kälteschein: Zertifikate, Kosten und Schulungsanbieter

Kälteschein: Zertifikate, Kosten und Schulungsanbieter

Der Kälteschein ist der gesetzlich vorgeschriebene Sachkundenachweis für alle, die an Anlagen mit F-Gasen und natürlichen Kältemitteln arbeiten. Dazu gehören Kälte- und Klimaanlagen ebenso wie Wärmepumpen. Mit der Reform der EU-F-Gas-Regelungen wurde das bisherige System der Kälteschein-Kategorien 1 bis 4 grundlegend überarbeitet. Was sich dadurch geändert hat und was Inhaber des alten Kältescheins jetzt wissen müssen, haben wir im Folgenden zusammengefasst.

Was ist der Kälteschein?

Der Kälteschein ist ein gesetzlich vorgeschriebener Sachkundenachweis. Er qualifiziert Personen dazu, an Anlagen mit fluorierten und natürlichen Kältemitteln zu arbeiten. Das ist bei Wärmepumpen, Klima- und Kälteanlagen ebenso wie bei Kühltechnik der Fall. 

Merksatz: Sobald Kältemittel bewegt, eingefüllt oder freigesetzt werden könnte, ist ein Kälteschein Pflicht.
Das gilt nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Grundlage bilden die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) und die EU-F-Gas-Verordnung 2024/573. Wer sich nicht daran hält, dem drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. 

Das politische Ziel des Kältescheins ist es, den Ausstoß von klimaschädlichen fluorierten Treibhausgasen zu reduzieren. Sogenannte F-Gase haben ein hohes Treibhauspotenzial, 1.000 bis 4.000-mal höher als das von CO2. Bereits kleine Leckagen durch einen unsachgemäßen Umgang haben somit eine enorme Auswirkung auf die Umwelt.

Reform des Kältescheins: Von Kategorien zu Zertifikaten

Im Jahr 2024 wurde die F-Gas-Verordnung grundlegend reformiert. Bis dahin gab es den Kälteschein in den Kategorien 1 bis 4. Je nach Kategorie hat er Fachkräfte dazu befähigt, Arbeiten in verschiedenen Umfängen an Anlagen mit F-Gasen und natürlichen Kältemitteln durchzuführen. Die Kategorie 1, auch als großer Kälteschein bezeichnet, umfasste dabei die volle Befugnis im Umgang mit Kältemitteln. Die Kategorie 2, auch kleiner Kälteschein genannt, bildete die zweithöchste Qualifikationsstufe, die Kategorie 4 hingegen die niedrigste.

Mit der Reform der F-Gas-Verordnung kommt es zu einer Ablösung der alten Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2067 durch die neue Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215. Damit werden die Kategorien 1 bis 4 abgeschafft. Anstelle der klassischen Kategorien gelten nun klar definierte Zertifikatstypen. So wird mit der neuen Verordnung zwischen den Zertifikaten A1, A2, B, C, D und E unterschieden. Ziel dieser Umstellung ist eine präzisere Abbildung der tatsächlichen Tätigkeiten und Kältemittelarten in der Praxis. Während die alten Kategorien primär nach Umfang der Tätigkeiten unterschieden haben, berücksichtigen die neuen Zertifikate zusätzliche Kältemittel wie fluorierte Gase und Kohlenwasserstoffe.

Zertifikate von A1 bis E

Statt der Kategorien 1 bis 4 unterscheidet der neue Kälteschein also zwischen den Zertifikaten A1, A2, B, C, D und E. Das Zertifikat A1 entspricht dem großen Kälteschein und damit der höchsten Qualifikationsstufe. Hier ein Überblick:

 

 

Kälteschein machen: Schulungsanbieter und Kosten

Der Kälteschein lässt sich grundsätzlich im Rahmen von Fortbildungen beim TÜV oder der DEKRA erwerben. Für Teilnehmer mit Schwerpunkten im Heizungsbau bietet sich eine  Weiterbildung im Rahmen unseres Schulungsprogramms ELCO EXPERIENDE an. In unseren acht deutschlandweiten Schulungszentren veranstalten wir Kurse zum Erwerb des Kleinen Kältescheins (Zertifikats E). An der Hechinger Wärmepumpen-Akademie kann darauf aufbauend der Kurs zum Erwerb des Großen Kältescheins (Zertifikat A1) belegt werden.

Je nach Bildungseinrichtung und Zertifizierung des Kältescheins von A1 bis E liegen die Kosten für eine entsprechende Fortbildung zwischen 1.000 und 4.000 Euro. Der Umfang der Schulung beträgt meist 1 bis 2 Wochen.

 

Die ELCO Schulungen mit Zertifizierung

Die ELCO Schulungen mit Zertifizierung

In mehrtägigen Lehrgängen erwerben unsere Schulungsteilnehmer den kleinen Kälteschein (Zertifikat E) oder großen Kälteschein (Zertifikat A1) sowie die Zertifizierung nach VDI 4645. Hier finden Sie alle Infos zu den Schulungen wie Schulungsorte, Termine und Kosten.

Zu den Zertifizierungslehrgängen

Auffrischungskurse und Gültigkeit

Inhaber des Kältescheins nach der alten Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2067 sind verpflichtet, mit einer Frist bis zum 12.03.2029 einen Auffrischungskurs zu besuchen. Damit  passen sie die noch bestehende Sachkunde-Kategorie ihres Kältescheins an den jeweiligen neuen klar definierten Zertifikatstypen des entsprechenden Tätigkeitsfelds an. Andernfalls erlischt die Zertifizierung. 

Auch Inhaber des Kältescheins nach der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 müssen zum Erhalt der Zertifizierung ihr Wissen alle 7 Jahre auffrischen. Darin besteht eine wichtige Änderung gegenüber der alten Verordnung, wonach der Kälteschein zeitlich unbegrenzt gültig war. Kontaktieren Sie uns gerne und wir informieren Sie über entsprechende Auffrischungskurse.

Tipp: Fördermöglichkeiten prüfen

Unter bestimmten Umständen ist der Erwerb des Kältescheins durch den Bildungsgutschein förderfähig. Diesen stellt die Agentur für Arbeit aus, wenn Teilnehmer durch die Weiterbildung eine Arbeitslosigkeit beenden oder eine bestehende Arbeitslosigkeit abwenden können. Er ist somit nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Berufstätige erhältlich, die mit der Fortbildung ihre Zukunftschancen am Arbeitsmarkt verbessern. Ob das der Fall ist, ermitteln potenzielle Antragsteller in einem unverbindlichen Erstgespräch mit der Bundesagentur für Arbeit. Bei Bewilligung der Förderung werden bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen.    

 

Inhalte und Abschlussprüfung

Der Erwerb des Zertifikats A1 umfasst meist 40 Schulungsstunden. Je nach Anbieter werden diese als Einzelstunden über mehrere Termine oder als mehrtägiger Intensivkurs an einem Stück angeboten. 

Unabhängig davon gibt es einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der theoretische Teil befasst sich mit den Grundlagen von Kältetechnik, der Umweltrelevanz sowie Gesetzen und Vorschriften. Im praktischen Teil geht es um das Evakuieren und Befüllen von Anlagen, Herstellen von kältemittelführenden Verbindungen etwa durch Löten sowie Dokumentation und Qualitätssicherung. Beide Teile enden mit einer abschließenden Prüfung. Sind beide bestanden, erhalten Teilnehmer den Kälteschein.

 

 

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