Reform des Kältescheins: Von Kategorien zu Zertifikaten
Im Jahr 2024 wurde die F-Gas-Verordnung grundlegend reformiert. Bis dahin gab es den Kälteschein in den Kategorien 1 bis 4. Je nach Kategorie hat er Fachkräfte dazu befähigt, Arbeiten in verschiedenen Umfängen an Anlagen mit F-Gasen und natürlichen Kältemitteln durchzuführen. Die Kategorie 1, auch als großer Kälteschein bezeichnet, umfasste dabei die volle Befugnis im Umgang mit Kältemitteln. Die Kategorie 2, auch kleiner Kälteschein genannt, bildete die zweithöchste Qualifikationsstufe, die Kategorie 4 hingegen die niedrigste.
Mit der Reform der F-Gas-Verordnung kommt es zu einer Ablösung der alten Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2067 durch die neue Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215. Damit werden die Kategorien 1 bis 4 abgeschafft. Anstelle der klassischen Kategorien gelten nun klar definierte Zertifikatstypen. So wird mit der neuen Verordnung zwischen den Zertifikaten A1, A2, B, C, D und E unterschieden. Ziel dieser Umstellung ist eine präzisere Abbildung der tatsächlichen Tätigkeiten und Kältemittelarten in der Praxis. Während die alten Kategorien primär nach Umfang der Tätigkeiten unterschieden haben, berücksichtigen die neuen Zertifikate zusätzliche Kältemittel wie fluorierte Gase und Kohlenwasserstoffe.