Höchstgrenze beachten: Schrittweise Absenkung ab 2027
Die 16 Prozent werden dabei nicht auf die komplette Rechnung der neuen Heizung angewendet, sondern nur auf die von der KfW berücksichtigten maximal förderfähigen Kosten.
Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW aktuell maximal 28.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus kann bei einem Einfamilienhaus also aktuell maximal 4.480 Euro betragen.
28.000 Euro × 16 Prozent = 4.480 Euro
Wichtig: Der aktuell geltende Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit bleibt nicht dauerhaft bestehen. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er zunächst um 750 Euro und anschließend alle sechs Monate um weitere 750 Euro.
Damit sinkt nicht nur der Klimageschwindigkeitsbonus selbst, sondern auch die maximale Summe, auf die der Prozentsatz angewendet werden kann.