Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Ein entscheidender Vorteil einer Wartungsvereinbarung ist, dass sie zum Erhalt der Herstellergarantie der Heizung beiträgt. In diesem Zusammenhang kommt es oft zu Unklarheiten, was die Unterscheidung von Gewährleistung und Garantie angeht.
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Unabhängig davon, ob der Kunde eine Heizungswartung durchführen lässt oder nicht, gilt sie standardmäßig für 2 Jahre. Während dieser Zeit haftet der Hersteller für Mängel am Gerät, die bereits beim Kauf vorlagen, auch wenn sie sich erst später bemerkbar machen.
Exkurs - Beweislastumkehr:
Kauft ein Verbraucher eine neue Sache, beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein Sachmangel auf, so ist immer davon auszugehen, dass die Sache bereits beim Kauf mangelhaft war (Beweislastumkehr nach § 476 BGB). Nach dieser Frist liegt die Beweislast beim Käufer.
Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Um diese zu erhalten, setzen die meisten Heizungshersteller eine regelmäßige Heizungswartung voraus.