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Ölheizung auf Wärmepumpe umrüsten: Kosten, Voraussetzungen & Förderung

Ölheizung auf Wärmepumpe umrüsten: Kosten, Voraussetzungen & Förderung

Die Umrüstung von einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe kann nicht nur Heizkosten reduzieren, sondern auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Gleichzeitig winken attraktive staatliche Förderungen. Vor einem möglichen Wechsel stellen sich jedoch einige wichtige Fragen: Müssen Heizkörper ausgetauscht werden? Was passiert mit dem alten Öltank und wie hoch fällt die staatliche Förderung aus? Wir erklären, wann sich eine Umrüstung lohnt, welche Kosten entstehen und welche Voraussetzungen erfüllt sein sollten.

 

Lohnt sich der Wechsel von einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe?

Anders als eine Ölheizung benötigt eine Wärmepumpe keinen Brennstoff, der regelmäßig eingekauft und gelagert werden muss. Stattdessen nutzt sie überwiegend Umweltwärme aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser. 

Zwar benötigt die Wärmepumpe dafür Strom, dennoch sind die laufenden Kosten einer effizient arbeitenden Wärmepumpe üblicherweise deutlich geringer als beim Heizen mit Öl. Grund dafür ist, dass Wärmepumpen aus einer Kilowattstunde Strom drei bis fünf Kilowattstunden Wärme erzeugen. Wie hoch die tatsächliche Ersparnis ausfällt, hängt vom Gebäude, der Art der Wärmepumpe sowie der optimalen Dimensionierung und Einstellung der Anlage ab. Die richtige Dimensionierung der Wärmepumpe setzt eine Heizlastberechnung voraus. 

Was ebenfalls für den Wechsel von einer Ölheizung auf eine Wärmepumpe spricht, ist die langfristig höhere Planungssicherheit. Denn bei Ölheizungen können künftig neben steigenden CO2-Kosten auch die Vorgaben der sogenannten Biotreppe ins Gewicht fallen. Letztere schreibt für neu eingebaute Ölheizungen ab 2029 einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor. Für den Betrieb einer Ölheizung kommen insbesondere Bioheizöl oder synthetisches Heizöl auf Basis erneuerbarer Energien (E-Fuels) infrage. Da eine Wärmepumpe ohne einen fossilen Brennstoff auskommt, ist sie von diesen Vorgaben und der direkten CO2-Bepreisung fossiler Brennstoffe nicht betroffen.

 

Gibt es ein Verbot von Ölheizungen?

An einigen Stellen kursiert das Gerücht, wonach der Einbau von neuen Ölheizungen verboten wäre. Das ist jedoch falsch und rührt meist daher, dass das alte Heizungsgesetz vorgesehen hat, dass neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Mit dem am 29. Juli 2026 in Kraft getretenen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch jedoch abgeschafft. Eigentümer dürfen somit weiterhin neue Ölheizungen einbauen. Allerdings gelten durch die Biotreppe weiterhin Vorgaben für den schrittweise steigenden Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe.

Ölheizung austauschen: Was kostet das Umrüsten auf eine Wärmepumpe?

Auch wenn staatliche Zuschüsse das Preisgefälle in vielen Fällen ausgleichen, kostet die Installation einer Wärmepumpe zunächst wesentlich mehr als der Einbau einer neuen Ölheizung. In einem Einfamilienhaus liegen die Gesamtkosten für die Wärmepumpe eines Premium-Herstellers mit Installation, Hydraulik und Planung erfahrungsgemäß bei rund 42.000 Euro vor Förderung.

Bei umfangreichen Änderungen am Heizsystem wie dem Austausch von Heizkörpern oder dem Nachrüsten einer Fußbodenheizung können die Kosten für das Umrüsten von einer Öl- auf eine Wärmepumpenheizung auch noch höher ausfallen. Gleiches gilt, wenn die Ölheizung statt durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe durch eine Grundwasser- oder Erdwärmepumpe ersetzt wird. Letztere erfordern Erdarbeiten, die weitere Kosten verursachen. Hinzu kommen Kosten für die Öltankentsorgung, die je nach Aufwand zwischen 500 und 3.000 Euro liegen. 

Mit Gesamtkosten von rund 25.000 Euro ist eine Ölheizung in der Anschaffung vergleichsweise günstig. Der bestehende Heizöltank kann bei einem Wechsel von Öl auf Öl meist weiter genutzt werden. Für den Einbau einer neuen Ölheizung erhalten Eigentümer jedoch keine staatlichen Zuschüsse.

Staatliche Zuschüsse

Der Staat unterstützt den Wechsel von einer fossilen Ölheizung auf eine regenerative Wärmepumpe. Maßgeblich ist hier die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Demnach können Eigentümer, die ihre Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen, eine Grundförderung von 30 Prozent erhalten. 

Für Eigentümer, die in einer selbstgenutzten Immobilie leben, lässt sich diese Grundförderung durch zwei weitere Boni aufstocken. 

  • Klimageschwindigkeitsbonus (16 Prozent): Selbstnutzende Eigentümer erhalten diesen zusätzlichen Bonus, wenn sie ihre noch funktionsfähige Ölheizung durch eine förderfähige Wärmepumpe ersetzen. Ein Mindestalter der Ölheizung ist nicht erforderlich. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte.
  • Einkommensbonus (10 bis 40 Prozent): Selbstnutzende Eigentümer erhalten abhängig von ihrem durchschnittlichen zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Bonus von 40 Prozent bei bis zu 30.000 Euro, 30 Prozent bei bis zu 40.000 Euro oder 10 Prozent bei bis zu 50.000 Euro. Bei mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind im Haushalt erhöhen sich diese Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro.

Wichtig: Auch wenn sich rechnerisch höhere Fördersätze ergeben, bleibt die Gesamtförderung grundsätzlich auf 70 Prozent beziehungsweise mit niedrigem Haushaltseinkommen auf 80 Prozent begrenzt. 

Außerdem gilt ein Höchstbetrag der förderfähigen Kosten von derzeit 28.000 Euro. Das heißt, dass der Staat die Umrüstung nur bis zu diesem Höchstbetrag bezuschusst, auch wenn die tatsächlichen Kosten darüber liegen. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals um 750 Euro auf 27.250 Euro. Danach wird der Betrag halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um jeweils weitere 750 Euro reduziert.

Kostenbeispiel: Ölheizung auf Wärmepumpe umrüsten

Angenommen, es handelt sich um einen kinderlosen Haushalt mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 30.000 Euro und höchstens 40.000 Euro. In diesem Fall ist ein Einkommensbonus von 30 Prozent möglich.

Unter Berücksichtigung des Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent und Gesamtkosten für den Einbau einer Wärmepumpe von 42.000 Euro ergibt sich folgendes Rechenbeispiel:

Position Betrag
Gesamtkosten der Umrüstung 42.000 €
Förderfähige Kosten innerhalb der Höchstgrenze 28.000 €
Grundförderung (30 %) - 8.400 €
Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) - 4.480 €
Einkommensbonus (30 %) - 8.400 €
Gesamte Förderung (70 %, gedeckelt) - 19.600 €
Verbleibende Eigenkosten 22.400 €

Bei Gesamtkosten von 42.000 Euro und einer Förderquote von maximal 70 Prozent auf die förderfähigen Kosten von 28.000 Euro reduziert sich die tatsächliche Investition auf 22.400 Euro. 

Voraussetzungen für den Umstieg: Das gilt es bei der Planung zu beachten

Entscheidend für einen wirtschaftlichen Betrieb ist vor allem, dass die Wärmepumpe mit möglichst niedrigen Vorlauftemperaturen arbeiten kann. Während Ölheizungen das Heizungswasser durch die Verbrennung von Heizöl auch auf hohe Temperaturen von 60 bis 75 °C erwärmen können, arbeiten Wärmepumpen bei niedrigeren Vorlauftemperaturen deutlich effizienter.

Je höher die benötigte Vorlauftemperatur ausfällt, desto mehr Strom muss die Wärmepumpe aufwenden. Vor dem Austausch einer Ölheizung sollte deshalb geprüft werden, ob das bestehende Heizsystem auch mit niedrigeren Vorlauftemperaturen ausreichend Wärme bereitstellen kann. Darüber hinaus gilt es, bei der Planung folgende Punkte zu berücksichtigen: 

  • Heizlastberechnung: Eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ermittelt den Wärmebedarf des Gebäudes. Ältere Ölheizungen sind häufig überdimensioniert. Deshalb sollte die Leistung des bisherigen Ölkessels nicht einfach übernommen werden.
  • Aufstellort: Für die Wärmepumpe muss ein geeigneter Standort vorhanden sein. Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe sind insbesondere die Lautstärke durch die Schallentwicklung des Kompressors und Ventilators sowie die Abstände zur Nachbarbebauung zu berücksichtigen.
  • Heizkörper und Fußbodenheizung: Eine Fußbodenheizung ist nicht zwingend erforderlich. Oft reicht es aus, zu kleine Heizkörper durch größere Modelle zu ersetzen. Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass sich die Wärme gleichmäßig verteilt.
  • Dämmung des Gebäudes: Eine vollständige energetische Sanierung ist nicht notwendig. Allerdings reduziert eine gute Dämmung den Wärmebedarf und ermöglicht häufig niedrigere Vorlauftemperaturen, was die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe verbessert und Stromkosten reduziert.
 

Wärmepumpe im Altbau

Entgegen der weit verbreiteten Annahme sind für den Einbau einer Wärmepumpe im Bestand weder eine Fußbodenheizung noch eine energetische Sanierung zwingend erforderlich. Entscheidend ist vielmehr, ob die vorhandenen Heizkörper auch bei möglichst niedrigen Vorlauftemperaturen ausreichend Wärme abgeben können. Das bestätigen auch Studien wie die des Fraunhofer ISE. In den 77 untersuchten Bestandsimmobilien erreichten Luft-Wasser-Wärmepumpen eine durchschnittliche Jahresarbeitszahl von 3,4, Erdwärmepumpen sogar eine JAZ von 4,3. Ein Zusammenhang zwischen dem Baujahr des Gebäudes und der Effizienz der Wärmepumpen wurde nicht festgestellt. Entscheidend sind vielmehr die individuellen technischen Voraussetzungen. 

Was passiert mit dem Öltank?

Nach dem Umrüsten der Ölheizung auf eine Wärmepumpe wird der Öltank nicht länger benötigt. Je nach Bauart und örtlichen Vorschriften wird er demontiert oder dauerhaft stillgelegt. Dabei wird das verbliebene Heizöl abgepumpt und der Tank von Ölresten und Schlamm gereinigt.

Die Kosten für die Reinigung und Entsorgung liegen je nach Größe, Bauart und Zugänglichkeit häufig zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Bei unterirdischen Tanks können sie deutlich höher ausfallen.

Die Kosten für die notwendige Stilllegung und Entsorgung des Heizöltanks können als förderfähige Umfeldmaßnahmen bei der Heizungsförderung berücksichtigt werden. Der durch die Entsorgung gewonnen Platz kann neu genutzt werden.

 

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