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Heizlastberechnung: Kosten und Formel nach DIN EN 12831

Im Rahmen der Heizlastberechnung wird ermittelt, wie viel Wärme die Heizung bereitstellen muss, damit ein Gebäude die gewünschte Temperatur hält. Nur so ist es möglich, die Heizung richtig zu dimensionieren. Das bildet nicht nur die Grundlage für ein komfortables Raumklima, sondern gewährleistet auch den effizienten Betrieb der Anlage. Denn während eine zu kleine Anlage zu kalten Räumen im Winter führt, verursacht eine überdimensionierte Heizung unnötig hohe Energiekosten. Hier erfahren Sie, wie sich die Heizlast korrekt berechnen lässt und welche Kosten dabei anfallen.
 

Warum die Heizlastberechnung wichtig ist

Egal, ob Gasheizung, Wärmepumpe oder Ölkessel – unabhängig vom Brennstoff bildet die Berechnung der Heizlast die Grundlage für die Planung einer jeden Heizungsanlage. Das Ergebnis der Rechnung gibt Aufschluss darüber, wie viel Wärmeleistung das Heizsystem liefern muss, um selbst bei der niedrigsten Außentemperatur die gewünschte Zieltemperatur zu erreichen. Dabei sorgt die Heizlastberechnung nicht nur dafür, dass jederzeit eine komfortable Raumtemperatur herrscht, sondern ist auch aus folgenden Gründen unabdingbar: 

  • Dimensionierung der Heizungsanlage: Ohne eine exakte Berechnung werden Heizungsanlagen meist überdimensioniert. Das führt nicht nur zu höheren Anschaffungskosten, sondern erhöht auch die Brennstoffkosten beziehungsweise den Stromverbrauch bei Wärmepumpen.
  • Voraussetzung für die BEG-Förderung: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den Wechsel auf eine umweltfreundliche Heizung wie eine Wärmepumpe oder H2-Ready-Gasheizung. Voraussetzung dafür ist die Heizlastberechnung.
  • Planung der Heizflächen: Ferner dient die Heizlastberechnung als Planungsgrundlage für die Wärmeverteilung wie für die Fußbodenheizung und die Heizkörper.

Vereinfachtes und detailliertes Verfahren

Wichtig vorab: Die Berechnung der Heizlast ist ein komplexes Unterfangen und gehört in die Hände eines Profis. So erkennt das BAFA die Heizlastberechnung nur dann an, wenn sie gemäß DIN EN 12831 von einem zertifizierten Energieberater durchgeführt wurde. Für den Förderantrag ist der Energieberater also Grundvoraussetzung. Vorab nimmt meist auch der ausführende Heizungsinstallateur eine erste Berechnung für die Planung und Angebotslegung der neuen Heizung vor. 

Neben dem normierten Verfahren gibt es ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Heizlast. Es dient als erster Anhaltspunkt in der Planungs- und Angebotsphase, beispielsweise beim Vergleich verschiedener Heizsysteme. So lässt sich überschlägig kalkulieren, welche Heizungsart für eine Immobilie wirtschaftlich sinnvoll ist, ohne in die Tiefe gehen zu müssen. Dabei ist es durchaus auch möglich, die Heizlast nach dem vereinfachten Verfahren selbst zu berechnen. Der Bundesverband für Wärmepumpen e.V. stellt dafür einen eigenen Online-Rechner zur Verfügung.  

Die folgenden Abschnitte geben eine Übersicht sowohl über das normierte als auch das vereinfachte Verfahren und welche Variablen und Formeln dabei als Grundlage dienen. 

Berechnung der Heizlast nach DIN EN 12831

Grundlage für eine normkonforme Berechnung der Heizlast bildet die DIN EN 12831 mit dem Normtitel „Heizungsanlagen in Gebäuden - Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast“. Die Berechnung erfolgt durch einen zertifizierten Energieberater und ist die Voraussetzung für staatliche Zuschüsse wie die Wärmepumpenförderung. Die Berechnung lässt sich dabei wie folgt skizzieren:

1. Gebäudedaten erfassen

Zunächst gilt es zu berechnen, wie viel Wärme ein Gebäude verliert. Entscheidend ist dabei das Baujahr, ebenso wie Grundrisse, Raumhöhen und die Dämmung der Immobilie. Letztere bemisst der Energieberater anhand des U-Werts, auch als Wärmedurchgangskoeffizient bezeichnet. Dieser gibt an, wie viel Wärmeenergie pro Quadratmeter und pro Grad Temperaturunterschied durch ein Bauteil wie eine Wand oder Decke verloren geht. Je niedriger der U-Wert, desto weniger Wärme geht verloren.

Weitere Datenpunkte, die für die Heizlastberechnung relevant sind, bestehen in der Verglasung der Fenster, der gewünschten Zieltemperatur des jeweiligen Raumes sowie der Luftwechselrate durch Fensterlüftung oder die Lüftungsanlage. 

2. Klimadaten festlegen

Eine weitere Variable in der Heizlastberechnung besteht in der Norm-Außentemperatur. Sie ist ein statistischer Wert für verschiedene Orte in Deutschland, der ausdrückt, welche Tiefstwerte dort möglich sind. Der Energieberater berechnet, wie viel Wärme die Heizung liefern muss, um selbst bei dieser Tiefsttemperatur die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen.

3. Transmissionswärmeverluste berechnen

Transmissionswärmeverluste sind die Wärmemengen, die durch Bauteile wie Wände, Fenster, Dach oder Boden nach außen entweichen. Der Energieberater berechnet, wie viel Wärme pro Fläche und Temperaturdifferenz verloren geht und leitet ab, wie stark die Heizung diesen Verlust ausgleichen muss. 

Die Berechnung des Transmissionswärmeverlustes erfolgt dabei raumweise. Sie liefert die Grundlage für die Auslegung der Heizkörper oder der Fußbodenheizung für jeden einzelnen Raum des Gebäudes.

4. Berechnung der Lüftungswärmeverluste

Lüftungswärmeverluste entstehen durch den Austausch von warmer Innenluft mit kalter Außenluft, etwa beim Lüften oder durch Undichtigkeiten der Gebäudehülle. Im Rahmen der Heizlastberechnung wird ermittelt, wie viel Wärme dabei verloren geht und in welchem Umfang die Heizung diesen Wärmeverlust ausgleichen muss. Auch diese Berechnung führt der Energieberater für jeden Raum separat durch.

5. Gebäudeheizlast bestimmen

Die Summe der einzelnen Raumheizlasten ergibt die Heizlast des gesamten Gebäudes in Watt. Ein typisches Ergebnis für einen unsanierten Altbau liegt beispielsweise bei 17 Kilowatt (kW). Neubauten hingegen kommen auf eine deutlich niedrigere Heizlast von beispielsweise 7 kW. Der Energieberater addiert zudem einen kleinen Puffer, um Aufheizverluste auszugleichen. Diese entstehen beispielsweise durch die Nachtabsenkung. 

Die Berechnung dokumentiert der Energieberater in einem Formblatt, meist im PDF-Format. Es umfasst Eingabedaten, Ergebnisse sowie Raumtabellen und ist Voraussetzung für einen Förderantrag. Die Heizlastberechnung bildet zudem die Grundlage für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, der für den Erhalt der Förderung ebenfalls Pflicht ist.

 

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Was kostet eine Heizlastberechnung?

Da die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 raumweise erfolgt, hängen die Kosten vor allem von der Größe des Gebäudes ab. Für Einfamilienhäuser liegen die Kosten für eine normkonforme Berechnung durch den Energieberater bei 300 bis 1.000 Euro. Für Mehrfamilienhäuser sollten Eigentümer mit Kosten ab etwa 750 Euro rechnen.

Die Heizlast überschlägig berechnen

Die vereinfachte Heizlastberechnung bietet keinen Ersatz für eine normgerechte Berechnung nach DIN EN 12831. Sie eignet sich dennoch für eine erste Indikation. Anhand der folgenden Schritte lässt sich die Heizlast eines Gebäudes grob überschlagen.

1. Wärmebedarf ermitteln

Grundlage für die überschlägige Heizlastberechnung bildet der Energieausweis. Dieser weist unter anderem den jährlichen Wärmebedarf eines Gebäudes aus, meist getrennt nach Heizung und Warmwasser. Angegeben wird der Wärmebedarf in Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. 

Sollte kein Energieausweis vorliegen, lässt sich der Wärmebedarf alternativ auch aus der letzten Heizkostenabrechnung Ihres Energieversorgers ableiten. Darin ist der Warmwasseranteil bereits enthalten. Sowohl ein Liter Heizöl als auch ein Kubikmeter Erdgas enthalten 10 kWh Wärmeenergie (kWh/m³) beziehungsweise (kWh/l). Angenommen der Verbrauch im letzten Jahr lag bei 2.500 m³ Gas, dann lautet die Formel zur Berechnung des Wärmebedarfs: 

2.500 m³ Gas x 10 kWh Wärmeenergie = 25.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr

Gleiches gilt bei einem jährlichen Verbrauch von 2.500 Litern Heizöl : 

2.500 Liter Heizöl x 10 kWh Wärmeenergie = 25.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr

2. Heizlast ableiten

Basierend auf dem Wärmebedarf lässt sich nun die Heizlast in Kilowatt (kW) ableiten. Dazu wird der jährliche Wärmebedarf aus Schritt 1 durch die Betriebsstunden der Heizung geteilt. Die Formel lautet:

Heizlast in kW = Jahreswärmebedarf (kWh) / Betriebsstunden (h/a)

Die Höhe der Betriebsstunden hängt von dem Gebäudetyp ab und davon, ob die Heizung lediglich Raumwärme oder zusätzlich auch Warmwasser bereitstellt. Die folgende Tabelle gibt eine grobe Orientierung. Es handelt sich dabei um Richtwerte, von denen die tatsächliche Betriebsdauer im Einzelfall abweichen kann:

Gebäudetyp / Nutzung Vollbenutzungsstunden (h/a)
Einfamilienhaus (nur Heizung) 1.500 bis 1.800
Einfamilienhaus (mit Warmwasserbereitung) 1.800 bis 2.100
Mehrfamilienhaus 1.600 bis 2.000
Bürogebäude 1.400 bis 1.900
Schulgebäude 1.100 bis 1.400

Beispiel: Nehmen wir den in Schritt 1 ermittelten Wärmebedarf von 25.000 kWh jährlich als Grundlage. Hinsichtlich der Betriebsstunden gehen wir von einem Einfamilienhaus aus, in dem die Heizung sowohl Raumwärme als auch Warmwasser bereitstellt. Die Betriebsdauer liegt laut Tabelle also bei rund 1.800 Vollbenutzungsstunden. 

In diesem Fall lautet die Berechnung wie folgt: 

25.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr / 1.800 Betriebsstunden (h/a) = 13,9 kW

Die Heizung sollte demnach eine Leistung von 13,9 kW haben, um das Gebäude zuverlässig zu beheizen.

3. Werte einordnen

Die Heizlast pro Quadratmeter lässt sich wie folgt berechnen:

Heizlast pro Quadratmeter (W/m²) = Heizlast in kW x 1.000 / Anzahl der Quadratmeter (m²)

Beispiel: Angenommen, die berechnete Heizlast liegt, wie in Schritt 2 erläutert, bei 13,9 kW und das Gebäude umfasst eine Fläche von 150 Quadratmetern. Dann lässt sich die Heizlast pro Quadratmeter wie folgt berechnen:

13,9 kW Heizlast x 1.000 / 150 m² = 93 W/m²

Die folgende Übersicht zeigt typische Werte für Einfamilienhäuser mit unterschiedlichen Baujahren. Dabei handelt es sich ebenfalls um grobe Richtwerte, die im Einzelfall abweichen können:

Gebäudetyp Spezifische Heizlast (W/m²)
Neubau (Passivhaus) 10 bis 20
Neubau mit guter Dämmung 30 bis 60
Energetisch sanierter Altbau 50 bis 80
Teilweise sanierter Altbau 70 bis 100
Unsanierter Altbau 100 bis 150

 

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