BEG Förderprogramm - Bundesförderung für effiziente Gebäude

 

Erhalten Sie bis zu 40 % Förderung

Die bereits angekündigte Überarbeitung des BEG ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit dem Ziel, CO2-Emissionen zu reduzieren, wird der Schwerpunkt weiterhin auf Sanierungsmaßnahmen gelegt.

Die Wirkung des BEG wurde im Zusammenhang von CO2-Einsparungen mit der CO2-Bepreisung untersucht. Unter Mitwirkung verschiedener Ressorts der Bundesregierung wurde geprüft, ob eine Neuzuordnung der technischen Mindestanforderungen zu einer Optimierung der Erreichung der Klimaziele 2050 beitragen kann. Unverändert bleibt die Struktur der Bundesförderung für effiziente Gebäude mit der Unterteilung in Systemische Maßnahmen (BEG WG/NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Für Neubauten werden die technischen Mindestanforderungen des neuen BEG übernommen und in die neue BEG „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN) überführt.

Alle Bestimmungen und eine Übersicht der förderfähigen Heizlösungen haben wir für Sie übersichtlich zusammengestellt: 

ELCO BEG Wegweiser
 
 

Für den Neubau gilt:

Neubauten (Weiterführung bis 1. März 2023, danach Überführung zum BEG „Klimafreundlicher Neubau“ (KfN)

Gefördert wird der Neubau effizienter Wohngebäude, die das energetische Niveau eines Effizienzhauses 40 erreichen.

  • Hierbei sind alle gebäudebezogenen Investitionskosten ohne Transaktions- und Grundstückskosten förderfähig.
  • Kredit (mit Teilschuldenerlass) 
  • Effizienzhaus EE-Klasse erfordert min. 65 % erneuerbare Energien, NH-Klasse erfordert Nachhaltigkeitszertifikat.
  • Kombination von EE-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse ist nicht möglich.
  • Einbindung eines Energieberaters zwingend erforderlich.
  • Der Einsatz von Heizöl verhindert das Erreichen des Effizienzhaus-Standards.
 

Kontaktieren Sie uns.

Sie haben Fragen oder Wünsche?
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.